AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermittlung von Golfclub-Vollmitgliedschaften

1. Allgemeines

Die CP Golf Web Marketing GmbH, Kiebitzstraße 54, 53881 Euskirchen, vertreten durch ihren Geschäftsführer Christian Papendick, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 25852 (nachstehend „GWM“ genannt) vermittelt ihren Golf-Fernmitgliedschaftskunden nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Vollmitgliedschaften in Golfclubs, die Mitglied im Deutschen Golf-Verband e. V. (DGV) sind.

2. Vertragsgegenstand

GWM vermittelt interessierte Golfer als Vollmitglieder an ausgewählte Partner-Golfclubs, die Mitglied im DGV sind. Dieses Angebot der GWM richtet sich ausschließlich an Kunden, die eine Golf-Fernmitgliedschaft über die GWM halten. Die Vermittlung durch GWM erfolgt für den Golfer kostenfrei.

3. Vermittlung

Zur Vermittlung von Golf-Vollmitgliedschaften stellt die GWM auf Ihren Internetseiten ein Antragsformular bereit. Mit Übersendung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars an GWM (per Internet, E-Mail, Brief oder Fax) beantragt der Kunde die Aufnahme als Vollmitglied in dem vom Kunden ausgewählten Golfclub. GWM wird den vollständig ausgefüllten Aufnahmeantrag an den jeweiligen Golfclub weiterleiten. Die Entscheidung über die Aufnahme des Kunden als Vollmitglied liegt allein im Ermessen des jeweiligen Golfclubs. GWM übernimmt keine Haftung für die erfolgreiche Begründung einer Vollmitgliedschaft in einem der Partner-Golfclubs.

4. Informationen über die Golfclubs, Haftungsausschluss

Die Informationen über Golf-Vollmitgliedschaften, die GWM ihren Kunden im Internet zugänglich macht, wurden vom jeweiligen Partner-Golfclub bereitgestellt. GWM übernimmt daher keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Informationen.

5. Vollmitgliedschaft

Die Vollmitgliedschaft wird unmittelbar zwischen dem Golfer und dem Golfclub begründet. Für das Mitgliedschaftsverhältnis sind die Regelwerke des jeweiligen Golfclubs maßgeblich, insbesondere die Vereinssatzung bzw. die Nutzungsbedingungen und die vom Golfclub festgesetzten Gebühren und Beiträge. Die Leistung und Verantwortlichkeit der GWM beschränkt sich auf die Vermittlung gemäß Ziffer 3.

6. Wechselprämie

Gegen Nachweis der Aufnahme als Vollmitglied in den von GWM vermittelten Partner-Golfclub erhält der Kunde eine Wechselprämie. Die Höhe der Wechselprämie ist bei dem jeweiligen Angebot ausgewiesen. Es gilt die bei Einreichung des Aufnahmeantrags durch den Kunden veröffentlichte Wechselprämie. Die Wechselprämie ist innerhalb von 4 Wochen nach Vorlage des Nachweises über die Vollmitgliedschaft und Mitteilung einer Bankverbindung zur Zahlung fällig.

7. Beendigung der Vertragsverhältnisse über die Golf-Fernmitgliedschaft

Die Einreichung des vollständig ausgefüllten Antragsformulars über eine Vollmitgliedschaft gilt zugleich als Kündigung des Vermittlungsvertrages über eine Golf-Fernmitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Der Wechsel von einer Golf-Fernmitgliedschaft in eine Vollmitgliedschaft erfolgt in der Regel zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung der Kündigungsfristen für die Golf-Fernmitgliedschaft und den diesbezüglichen Vermittlungsvertrag mit GWM. Im Einzelfall kann ein unterjähriger Wechsel unter vorzeitiger Beendigung der Golf-Fernmitgliedschaft und des diesbezüglichen Vermittlungsvertrages mit GWM gegen teilweise Erstattung der Jahresgebühr für die Fernmitgliedschaft (bestehend aus Golfclub-Beitrag und Vermittlungs- und Betreuungsgebühr) erfolgen. Bitte sprechen Sie uns hierzu im Einzelfall gesondert an.

8. Datenschutz

Informationen zur Datenverarbeitung inklusive den Rechten betroffener Personen sowie allgemein zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung (abrufbar unter vollmitgliedschaft.golf-web-marketing.de/datenschutz). 

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.